Abmahnung | Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels APHV (2024)

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GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ

Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:

Abmahnung | Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels APHV (1)

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Es wird darüber berichtet, dass der Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels APHV e.V. aus Köln eine Abmahnung wegen des Auftretens als „Schein-Privater“ verschickt haben soll.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay gewerblich gehandelt haben soll, obwohl er sich als privaten Verkäufer ausgegeben habe.

In der Abmahnung wurden diverse Vorgaben dargelegt, die ein gewerblicher Händler zu befolgen hat.

Ob gewerbliches Handeln oder ein privater Verkauf vorliegt, ist nach der Rechtsprechung stets eine Einzelfallentscheidung. Indizien für ein gewerbliches Handeln sind unter anderem die Anzahl der verkauften Waren, Angebote von Neuwaren, Anzahl mehrerer gleichzeitiger Angebote, das Angebot von verschiedenen Bezahlmöglichkeiten oder auch die Gleichartigkeit von den angebotenen Waren.

Forderung aus der Abmahnung:

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Darüber hinaus werden die entstandenen Testkaufkosten sowie die Kosten des Abmahnschreibens geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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